Eltern und Kinder sollten hin und wieder ihre eigenen Freiräume neu entdecken. Unsere Freizeitassistenz & Familienentlastung entlastet Familien und pflegende Angehörige und gibt Ihrem Kind die Chance seine Freizeit nach eigenen Vorlieben und Interessen zu gestalten.

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Begleitung für Kinder
Im Rahmen der Freizeitassistenz & Familienentlastung werden Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen und/oder Behinderungen begleitet, die ihre Freizeit nach ihren Vorlieben und Interessen gestalten möchten.

Unser Angebot bietet die Chance für Kind und Eltern, eigene Freiräume neu zu entdecken und zu nutzen. Wir entlasten zudem Familien und pflegende Angehörige im Alltag, ermöglichen Zeiten der Erholung und unterstützen das familiäre Umfeld.

Für wen gilt das Angebot?

Die Freizeitassistenz & Familienentlastung kann für Kinder und Jugendliche von 0 bis zum 18. Geburtstag und deren Familien in Anspruch genommen werden, sofern sie erhöhte Familienbeihilfe oder Pflegegeld beziehen. Zusätzlich kann die Ferienbegleitung für Kinder, die einen Kindergarten oder die Schule besuchen, beantragt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?
Gemeinsam mit Kind und Eltern werden Aktivitäten gesucht, die dem Kind Spaß machen und die Familie entlasten. Ausflüge, Wanderungen, Fußball, Reiten, Spielplatz, Ski fahren, Schwimmen, Besuch von Veranstaltungen, Spielgruppen sind nur einige Möglichkeiten.
Wie funktioniert es?
Die Freizeitassistenz & Familienentlastung kann im gewohnten Rahmen zu Hause oder in Form einer Begleitung des Kindes bei gewünschten Aktivitäten stattfinden. Das Angebot ist ganzjährig und auch in Ferienzeiten und an Wochenenden verfügbar.
Wer begleitet das Kind?
Wir richten uns nach den Interessen des Kindes und den Bedürfnissen der Familie. Nach Möglichkeit wird der/die FreizeitassistentIn nach den gewünschten Aktivitäten des Kindes ausgewählt.
Was kostet das Angebot?
Das bewilligte Stundenausmaß durch das Land Tirol für Freizeitassistenz & Familienentlastung und Ferienbegleitung erstreckt sich von 40 bis 376 Stunden pro Jahr und ist von der individuellen Familiensituation abhängig. Der Selbstbehalt richtet sich nach der Höhe des Pflegegeldes.

Entlasten einfach erklärt

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